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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05   

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https://dejure.org/2006,28052
OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05 (https://dejure.org/2006,28052)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.02.2006 - 4 L 301/05 (https://dejure.org/2006,28052)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 4 L 301/05 (https://dejure.org/2006,28052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gebührenpflicht des Eigentümers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung des wirtschaftlichen Eigentümers als Gebührenschuldner; Gebührenpflichtigkeit für die streitbefangenen Straßenreinigungsgebühren; Benutzer als richtiger Gebührenschuldner; Anforderungen an den Inhalt der Satzung für die Inanspruchnahme des wirtschaftlichen ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gebührenpflicht des Eigentümers

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Dresden, 14.01.2004 - 12 K 487/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05
    Die Regelung des § 39 AO und damit auch die des § 39 Abs. 2 AO kann also nur dann Bedeutung erlangen, wenn in der einschlägigen rechtlichen Norm als Schuldner derjenige bezeichnet wird, "dem der Steuergegenstand ... zugerechnet ist" (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 1993., a.a.O.; VG Dresden, Urt. v. 14. Januar 2004 - 12 K 487/01 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 15 A 636/03

    Verfahrensrecht - Besteht eine wirtschaftliche Einheit?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05
    Weiterhin spricht schon Überwiegendes dafür, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eine abschließende Festlegung auf den zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks, d.h. den Bucheigentümer, vornimmt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 1993 - 9 A 1684/91 -, KStZ 1994, 90 f. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 411 jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW; vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. März 2005 - 15 A 636/03 - zum Beitragsrecht, zit. nach JURIS m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14. April 2004 - 1 L 344/02 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02

    Verwaltungsgebühr für Abbruchgenehmigung, Rahmengebühr,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05
    Weiterhin spricht schon Überwiegendes dafür, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eine abschließende Festlegung auf den zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks, d.h. den Bucheigentümer, vornimmt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 1993 - 9 A 1684/91 -, KStZ 1994, 90 f. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 411 jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW; vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. März 2005 - 15 A 636/03 - zum Beitragsrecht, zit. nach JURIS m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14. April 2004 - 1 L 344/02 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1993 - 9 A 1684/91

    Gebührenpflichtiger; Bucheigentümer; Wirtschaftlicher Eigentümer; Erschlossenes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2006 - 4 L 301/05
    Weiterhin spricht schon Überwiegendes dafür, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eine abschließende Festlegung auf den zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks, d.h. den Bucheigentümer, vornimmt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 1993 - 9 A 1684/91 -, KStZ 1994, 90 f. und Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. I, § 6 Rdnr. 411 jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW; vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. März 2005 - 15 A 636/03 - zum Beitragsrecht, zit. nach JURIS m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 14. April 2004 - 1 L 344/02 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2015 - 4 L 32/15

    Zur Erhebung von Niederschlagsgebühren von Trägern der Straßenbaulast

    Es spricht schon Überwiegendes dafür, dass § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eine abschließende Festlegung auf den zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks, d.h. den Bucheigentümer, vornimmt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Februar 2006 - 4 L 301/05 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 718f).

    Dies ergibt sich schon aus dem allgemeinen Sprachgebrauch, der mit dem Begriff "Eigentümer" nur den zivilrechtlichen Eigentümer (§§ 903 ff. BGB) verknüpft (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Februar 2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 23.11.2022 - 5 A 249/18

    Gebührenbescheid; Satzung; Eigentümer ; Besitzer ; Treuhandvertrag; Treuhänder;

    Bei diesem Begriff handelt es sich lediglich um eine Umschreibung, die weder im Kommunalabgabengesetz noch in der Abgabenordnung einen Niederschlag gefunden hat (OVG LSA, Beschl. v. 16. Februar - 4 L 301/05 -, juris Rn. 30).

    Angesichts des deutlich erhöhten Verwaltungsaufwands, wenn statt auf den zivilrechtlichen Eigentümer auf den sog. wirtschaftlichen Eigentümer i. S. d. § 39 Abs. 2 AO abgestellt wird, kann ein entsprechender Wille des Satzungsgebers aber grundsätzlich nicht angenommen werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 16. Februar 2006 - 4 L 301/05 -, juris Rn. 30).

  • VG Magdeburg, 20.02.2019 - 9 A 229/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen - "Grundsteuer A"

    Die dortige Rechtsprechung geht insoweit ebenfalls vom zivilrechtlichen Eigentümer aus, der an den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff anknüpft (so OVG LSA, u. v. 16.02.2006 - 4 L 301/05 -, juris).
  • VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16

    Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der

    Hinsichtlich der Wahl der Abgabenart und der konkreten Ausgestaltung bestehen keine Bedenken (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 16.02.2006 - 4 L 301/05 -, zitiert nach juris).
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